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Hat die Einrichtung genetischer Erhaltungsgebiete rechtliche Konsequenzen für die Nutzung der Gebiete?

Genetische Erhaltungsgebiete stellen keine rechtliche Schutzgebietskategorie dar. Sie basieren auf einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen einer zentralen Wissenschaftseinrichtung (der Fachstelle) und den lokalen Akteuren (z. B. Flächeneigentümern, Naturschutzbehörden und –vereinen). Falls eine Nutzungsanpassung oder entsprechende Pflegemaßnahme für die Erhaltung des Vorkommens erforderlich sein sollte, klärt die Fachstelle gemeinsam mit den lokalen Akteuren, ob eine Umsetzung möglich ist. Ein Zwang besteht in keinem Fall.

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