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Weshalb bedarf es der Einrichtung dieser Gebiete? Werden diese nicht auch durch den Naturschutz abgedeckt?

Bei genetischen Erhaltungsgebieten stehen die Sicherung pflanzengenetischer Ressourcen für die Züchtungsforschung sowie ein erleichterter Zugang zu diesen Ressourcen im Vordergrund. Aus diesem Grund soll der Erhaltungszustand der Zielarten-Populationen beobachtet und Saatgut gesammelt werden. Das Saatgut wird in einer Genbank eingelagert und kann von dieser nach den international gültigen Regeln für Forschung und Entwicklung abgeben werden. In einem GenetischenErhaltungsgebiet wird systematisch die In-situ- mit der Ex-situ- Erhaltung kombiniert.
Genetische Erhaltungsgebiete werden prioritär für Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet. Dazu gehören auch gefährdete Arten, die nicht bereits im Fokus des Artenschutzes stehen, wie zum Beispiel der Knotenblütige Sellerie. Insbesondere für Vorkommen dieser Arten stellt die Einrichtung Genetischer Erhaltungsgebiete einen Mehrwert dar.
Voraussetzung für die Sicherung der genetischen Ressourcen ist die Erhaltung der innerartlichen Vielfalt, also der Vielfalt an Genvarianten und Genotypen, die für die Merkmalsausprägungen innerhalb einer Art und für ihre Anpassungsfähigkeit an Umweltbedingungen relevant sind. Aufgrund von Ressourcenknappheit steht im praktischen Naturschutz die Erhaltung der Ökosystem- und Artenvielfalt im Fokus – nicht jedoch die der innerartlichen Vielfalt.

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