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Warum und wie setzt sich Deutschland für den Schutz von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ein?

Mit der Unterzeichnung des Internationalen Saatgutvertrages und des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt hat sich Deutschland verpflichtet, Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft in situ, d.h. am Ort ihres Vorkommens, zu erhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dies im Nationalen Fachprogramm für pflanzengenetische Ressourcen als Handlungsbedarf aufgenommen und arbeitet derzeit daran, ein Netzwerk genetischer Erhaltungsgebiete in Deutschland zu etablieren.
Die Erhaltung der Artenvielfalt und des Nutzungspotentials sind ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Deshalb arbeiten Naturschutz und Landwirtschaft bei der Erhaltung dieser genetischen Ressourcen zusammen.

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